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Informationen zum Ausbildungsberuf

Wesentliche Voraussetzungen für diesen Beruf sind:

  •         große Zuverlässigkeit in der Arbeitsweise
  •         hohes Verantwortungsbewusstsein
  •         Verschwiegenheit und Diskretion
  •         Kontaktfreudigkeit
  •         gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  •         gutes Basiswissen im kaufmännischen Rechnen
  •         wünschenswert und vorteilhaft: Fremdsprachenkenntnisse, 
            insbesondere gute Englischkenntnisse

 

Zwischen dem ausbildenden Rechtsanwalt bzw. Notar oder der ausbildenden Kanzlei (häufig Gemeinschaftskanzleien mit mehreren Anwälten, Notaren und Angestellten) und dem/der Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre; sie kann um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn der Leistungsdurchschnitt in der Kanzlei und in der Berufsschule bei 2,0 liegen.

Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate.

Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen:

-         Aktenanlage, -führung und -ablage

-         Bearbeitung des Postein- und Postausgangs

-         Mandantenempfang und Vorbesprechungen

-         Telefonate mit Mandanten (Terminvereinbarungen, Weiterleitungen, Auskünfte)

-         Führen und Überwachen von Termin-, Fristen- und Wiedervorlagekalender

-         Registerauszüge beschaffen (z. B. aus dem Handels-, Vereinsregister)

-         Erledigung des Schriftverkehrs nach Diktat

-         Eigenständiges Erstellen von Schriftsätzen

-         Berechnung von Fristen

-         Vorbereiten von Besprechungen mit Mandanten

-         Mitarbeit bei der Behandlung von Fällen aus den verschiedenen

          Rechtsgebieten

-         Mitarbeit in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

-         Kanzleiinterne Buchhaltung

-         Abwicklung des Zahlungsverkehrs

-         Erstellung von Gebühren- und Kostenrechnungen

-         Schriftsammlungen, Fachbücher, Fachzeitschriften verwalten, neue Gesetzestexte

          und Urteile in Loseblattsammlungen einsortieren

 

Im Ausbildungsberufsbild Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r kommen hinzu:

-         Mitarbeit im Urkundswesen und beim Führen der Bücher des Notars

-         Mitarbeit bei der Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten

 

Im Herbst des 2. Ausbildungsjahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt. Zum Ende des 3. Ausbildungsjahres werden die Ausbildungen mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.