Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
Hier finden Sie grundlegende Informationen Die Ausbildung findet in kleineren und größeren Anwaltskanzleien im Kreis Herford statt. Weitere allgemeine Hinweise zum Ausbildungsprofil finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). |
Kontakt Gerhard Striewski Tel.: 05221 132850
Fax:05221 132899
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Für die Ausbildung „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ bzw. „Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r“ ist keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. In der Praxis wird aber bei der Einstellung die Fachoberschulreife bzw. die Fachhochschulreife oder auch die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt.
- Berufsschulabschluss
- Rechtsanwaltskammer-Abschluss