Hinweise zum Infektionsschutz am FLB
von Matthias Menzel
Hinweise zum Infektionsschutz
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Die Coronabetreuungsverordnung sieht ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vor, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen.
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Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
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Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Diese Pflicht zum Tragen einer MNB gilt für das Schulgebäude und das gesamte Schulgelände.
- Wir empfehlen unseren Schüler*innen ausdrücklich auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Die Schulcafeteria ist als Kioskbetrieb geöffnet (kein Aufenthalt zum Verzehr!).
- Die Klassenräume bleiben in den Pausen geöffnet und dürfen zum Aufenthalt genutzt werden.
- Zum Verzehr von Speisen in der Pause oder von Getränken dürfen die Mund-Nase-Bedeckungen abgenommen werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist hierbei einzuhalten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier: SchulMail Archiv 2020