Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11
In die Jahrgangsstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums am Friedrich-List-Berufskolleg kann aufgenommen werden, wer
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (sogenannter Qualifikations- oder kurz Q-Vermerk) oder eine entsprechende Berechtigung eines Weiterbildungskollegs oder einen gleichwertigen Abschluss im Ausland (Einzelfallprüfung) nachweist oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife in einem Bildungsgang mit einem anderen fachlichen Schwerpunkt als „Wirtschaft und Verwaltung“ bzw. „Mathematik/Informatik“ erworben hat (ggf. Schülerinnen und Schüler mit erfolgreicher Abschlussprüfung der Höheren Handelsschule),
- wer an einem traditionellen Gymnasium als sog. G8-Schüler(in) in die Jahrgangsstufe 10 versetzt worden ist,
- nicht mehr als ein Schuljahr im selben Schwerpunkt einer gymnasialen Oberstufe an einem Berufskolleg verbracht hat.