FLB Herford / Wir über uns / Schulordnung

1. Allgemeine Hausordnung (Stand: 08/2024)

1.1 Unterrichts- und Pausenzeiten

  • Unterrichtsbeginn: Der Unterricht beginnt um 08:15 Uhr.
  • Vormittagspausen: 09:45 – 10:00 Uhr und 11:30 – 11:45 Uhr.
  • Mittagspause: 13:15 – 13:45 Uhr.
  • Nachmittagsunterricht: 13:45 – 17:00 Uhr (Pause von 15:15 – 15:30 Uhr).
  • SOL-Klassen: In SOL-Klassen können die Pausenzeiten bei Bedarf verlegt werden.
  • Fachschule für Wirtschaft: Der Unterricht erfolgt dienstags und donnerstags von 18:00 – 21:15 Uhr (Pause 19:30 – 19:45 Uhr) und samstags von 08:00 – 13:00 Uhr (Pausen: 09:30 – 09:45 Uhr und 11:15 – 11:30 Uhr).
Wichtiger Hinweis (§ 1.7): Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im vorgesehenen Unterrichtsraum eingetroffen, so hat dies ein/-e Schüler/-in der Klasse unverzüglich im Schulbüro zu melden.

1.2 Aufenthalt in den Pausen

  • In den Pausen können die Schüler/-innen im Klassenraum verbleiben. Fachräume werden von der Lehrkraft abgeschlossen.
  • Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt dafür, dass die Klassenräume nicht verschmutzt oder beschädigt werden.
  • Schüler/-innen können sich darüber hinaus auf dem Schulhof, in der Pausenhalle oder in der Mensa aufhalten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt auf eigene Verantwortung (Punkt 2.1).

1.3 Gebäude- und Geländenutzung

  • Aufzugsanlage (§ 1.3): Darf grundsätzlich nur von Lehrkräften genutzt werden. Gehbehinderte Schüler/-innen erhalten eine Berechtigung auf Antrag von der Schulleitung.
  • Rauchen (§ 1.4): Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. Ein Raucherbereich befindet sich an der Aa.
  • Fahrzeuge (§ 1.5): Fahrräder, Motorräder und E-Scooter sind in den dafür vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof unterzubringen. Die Zufahrt muss für Notarztwagen und Feuerwehrfahrzeuge freigehalten werden. In der Tiefgarage gelten die Bestimmungen der StVO.
  • Schneeballwerfen (§ 1.6): Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.

1.4 Verhalten in den Klassenräumen

  • Essen & Trinken (§ 1.7): Essen ist nur in den Pausen erlaubt. Ausnahmen können bei mehrstündigen Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen gemacht werden. Zum Trinken in den Klassenräumen dürfen nur verschließbare Getränkegefäße benutzt werden.
  • Kopfbedeckungen (§ 1.9): In den Klassenräumen werden Kopfbedeckungen abgesetzt, sofern sie nicht Teil einer religiösen Kleidungstradition sind oder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich scheinen.
  • Computerspiele & Software (§ 1.11): Die Nutzung von Computerspielen ist nicht erlaubt. Das Installieren von fremder Software auf Schulrechnern bzw. dem Schulserver ist verboten und wird mit einer Kostenpauschale belegt (im Wiederholungsfall drohen weitere Sanktionen).
  • Sauberkeit (§ 1.12): Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Mit Unterrichtsschluss (3.1) sind die Fenster und Türen zu schließen und der Raum ist ordentlich zu verlassen.

2. Nutzungsordnung für digitale Endgeräte (Stand: 05/2026)

Beschlossen durch die Schulkonferenz am 6. Mai 2026. Diese Ordnung tritt mit dem Schuljahr 2026/27 in Kraft und gilt für Handys, Smartwatches und Tablets.

2.1 Allgemeine Regelungen zur Handynutzung

  • Auf dem Schulgelände: Im Gebäude sowie auf dem Schulhof und den Sportstätten ist die private Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich gestattet.
  • Während des Unterrichts: Digitale Geräte müssen ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Eine private Nutzung im Unterricht ist nicht erlaubt.
  • Zentrale Aufbewahrung: In allen Vollzeitbildungsgängen sowie in den Klassen der Ausbildungsvorbereitung (einschließlich der Internationalen Klassen) sollen Smartphones an einer zentralen Stelle im Unterrichtsraum aufbewahrt werden, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung zu Unterrichtszwecken.
  • Pausen & Freistunden: In den 15-Minuten-Pausen sowie in Freistunden dürfen die Handys benutzt werden.
Wichtige Verbote & Klausurenregelung:
  • Bild- und Tonaufnahmen: Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der aufgenommenen Personen sowie der anwesenden Lehrkraft untersagt.
  • Prüfungen / Klassenarbeiten: Hier sind jegliche Geräte ausnahmslos auszuschalten und an einem zentralen Ort abzulegen. Ein Verstoß wird als umfassender Täuschungsversuch gewertet.

2.2 Sonderregelungen

  • Notfälle: In dringenden Fällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung, Unfall, Verletzungen) dürfen Schüler/-innen in Absprache mit der Lehrkraft ihren Notfallkontakt anrufen.
  • Medizinische Indikation: Wer aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen ist, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Klassenlehrkraft beantragen.
  • Vorbildfunktion: Lehrkräfte und Schulpersonal sollen Handys ausschließlich in dringenden dienstlichen Zusammenhängen oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.

2.3 Konsequenzen bei Verstößen

Über die Bewertung des Verstoßes und die entsprechende Maßnahme entscheidet die Lehrkraft individuell. Der folgende Rahmen dient als Orientierung:

Verstoß Maßnahme
Erstmalige Missachtung der Regeln In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft.
Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung In der Regel Eintragung ins Klassenbuch, temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (bis zum Ende des persönlichen Schultages).
Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß
(z. B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts)
In der Regel Eintrag ins Klassenbuch, Einbehaltung des Geräts, pädagogisches Gespräch, evtl. Elternkontakt, Rückgabe durch die Schulleitung oder Suspendierung vom weiteren Unterricht an diesem Tag, ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen und/oder Strafanzeige.
Nutzung in Prüfungssituationen Wertung als umfassender Täuschungsversuch, Eintrag ins Klassenbuch, Information an die Schulleitung, pädagogisches Gespräch, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen bzw. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen.
Verbreitung strafbarer Inhalte
(z. B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte)
Eintrag ins Klassenbuch, Information an die Schulleitung, pädagogisches Gespräch, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen bzw. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen.