„Große” Fachhochschulreife

Am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 oder 13.2 wird bei Erfüllen bestimmter Leistungsanforderungen in vorgegebenen Unterrichtsfächern der schulische Teil der „großen” Fach­hochschulreife erworben. Zur vollen Fachhochschulreife ist ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich.