„Große” Fachhochschulreife
Am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 oder 13.2 wird bei Erfüllen bestimmter Leistungsanforderungen in vorgegebenen Unterrichtsfächern der schulische Teil der „großen” Fachhochschulreife erworben. Zur vollen Fachhochschulreife ist ein einjähriges gelenktes Praktikum oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich.